Vereinssatzung

§ 1 Name und Sitz

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Alkoholkranken und ihren Angehörigen sowie die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums.

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 7 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (§§ 8 bis 10), der Vorstand (§§ 11 und 12) und die Rechnungsprüfung (§13).

§ 8 Mitgliederversammlung

§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

§ 10 Ablauf der Mitgliederversammlung

§ 11 Der Vorstand

§ 12 Aufgaben des Vorstands

Dem Vorstand obliegt die Führung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

§ 13 Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung wird für eine Amtszeit von 3 Jahren vom Vorstand benannt. Ihr obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die satzungsgemäße Verwendung der Mittel des Vereins.

§ 14 Protokollierung von Beschlüssen

Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Schriftführer/von der Schriftführerin zu unterschreiben.

§ 15 Gemeinnützigkeit

Bochum, 03.03.2019